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Das psychische Leiden eines Menschen betrifft immer auch seine Angehörigen. Oft brauchen sie selber Hilfe, denn nicht selten leiden sie schon während Jahren an Belastungen und Überforderungen, die durch die psychische Erkrankung einer nahe stehenden Person ausgelöst wurden.
Mit dem Erkrankten, der oft ein isoliertes Leben führt, sind sie eng verbunden und vom Auf und Ab in seinem Krankheitsprozess hautnah betroffen. Ihre Gefühle zu ihm sind geprägt von Angst, Fürsorglichkeit, Verantwortlichkeit, Hilflosigkeit, Wut und Ohnmacht, Ambivalenz, etc. Die eigenen Bedürfnisse und die eigenen Lebensbereiche müssen vom Angehörigen oft zurückgestellt, was zu eigener vermehrter sozialer Isolierung führen kann. Das Leben des Angehörigen kreist stark um das erkrankte Familienmitglied, was die gegenseitige Abhängigkeit verstärkt. Daraus erwachsen Grenzprobleme in den partnerschaftlichen und familiären Beziehungen, die Lebens- und Autonomie einschränkend sind.
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Die ipw definiert Angehörige als Personen, zu denen Patienten eine emotionale Beziehung pflegen und ein Vertrauensverhältnis besteht, wie bspw. Lebenspartner, Kinder, Eltern, nahe Verwandte, Freunde, Personen aus dem Lebensumfeld, Vertrauenspersonen. Als angehörig gilt, wen der Patient als angehörig bezeichnet, wer ihm nahe steht. Wichtig ist also die emotionale Qualität, die der Patient einer Beziehung beimisst, und nicht die juristische Relevanz.
Auch Arbeitgeber, Vorgesetzte, Lehrpersonen und Lehrmeister gehören zum relevanten Bezugssystem der Patienten. Sie bilden eine andere wichtige Ansprechgruppe, auf die hier jedoch nicht eingegangen wird.
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